Wie umgehen mit Facebook, Twitter und Co. bei Seminaren und Tagungen?
Mittwoch, 27.04.2011, 16.00 Uhr auf pb21.de
Hier finden Sie die Aufzeichnung des Webtalks.
“Das Ende des freiwilligen Internets” verkündetet ZEIT online 2010. Damals ging es um Google Streetview. Die These lässt sich auch auf andere Bereiche, z.B. auf Bildungsveranstaltungen übertragen. Schon längst ist es eher die Regel als die Ausnahme, dass Teilnehmende bei Seminaren oder Tagungen Fotos von Referenten oder anderen Teilnehmenden machen. Bei Facebook und Twitter werden Bilder, Videos und Berichte quasi live veröffentlicht. Auch inhaltliche Aussagen von anderen werden dort gerne zitiert. Internetverbindung und ein modernes Smartphone vorausgesetzt, kann jeder sogar einen Videostream live aus der Veranstaltung in alle Welt senden.
Braucht es neue Vereinbarungen, wer wann was über wen veröffentlicht? Wie verändert die neue Transparenz unsere Veranstaltungen selber? Verschwindet der Schutzraum, den gerade die politische Bildung für das gemeinsame Nachdenken benötigt?
Es diskutieren:
- Thomas Bernhardt, Uni Bremen
- Guido Brombach, DGB Bildungswerk
- Jöran Muuß-Merholz, Redaktion pb21.de
- Anselm Sellen, Europa-Haus Marienberg
Notizen
Hier finden Sie die Notizen, die die Referneten vorbereitend und während des WebTalks in einem Etherpad erstellt haben …
pb21-WebTalk: “Twitter-Hausordnung” auf Bildungsveranstaltungen?
Wie umgehen mit Facebook, Twitter und Co. bei Seminaren und Tagungen?
Mittwoch, 27.04.2011, 16.00 Uhr auf pb21.de
Kann mich bei einem Kongress jeder filmen und das online stellen?
Darf der Kollege im Workshop neben mir mich fotographieren und das auf Facebook veröffentlichen?
Muss ich damit rechnen, dass ein Satz von mir aus einer Diskussion Sekunden später auf Twitter steht?
- Hintergrund: 2011 ist jede Äußerung nur einen Klick von der potentiellen Weltöffentlichkeit entfernt. Wie gehen wir in Bildungsveranstaltugen damit um – nicht unter juristischer* Perspektive, sondern als “Aushandlungsfrage”?
- Problem: Für welche Fälle braucht es Konventionen?
- Lösung: Wie können solche Konventionen zum Beispiel aussehen? (Also nicht: die allgemeingültigen Konventionen)
- Handeln: Wie kommt man zu den Konventionen?
(*juristisch: nicht feststehend, was “Recht am eigenen Bild” in der Öffentlichkeit heißt. Dort, wo man mit der Veröffentlichung von Bildenr rechnen muss, darf man sich nicht beschweren, z.B. im Fußballstadion – also auch juristisch eine gesellschaftliche Aushandlungssache.)
Ablauf:
- Jöran: Vorstellung des Formats und der Mitwirkenden
- Jöran: Einführung mit Beispielen
- im Seminar: Fotos von anderen TN und Referent machen und bei Facebook veröffentlichen
- im Vortrag: Zitat des Referenten oder eines fragenden TN twittern
- im Kongress: Livestream (#kbom11 schrieb vorab in die Ankündigung: “Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass alle Beratungen auf dem Kongress öffentlich sind.” http://www.diigo.com/item/note/10ztg/t82d )
- Referenten mit Selbstvorstellung und einem Beispiel
- Guido
- Beispiel Blogbeitrag aus dem Seminar getwittert, von netzpolitik aufgegriffen und richtig viel Aufmerksamkeit
- Twitterspiel zum erklären von Twitter > http://blog.forum-politische-bildung.de/web20/2011/02/15/twitterspiel/
- Anselm
- Ein Team aus der Teilnehmerschaft das für die Dokumentation verantwortlich ist (Tagesauswertung etc.)
- Thomas
- im EduCamp: Berichterstattung via Twitter, Livestream, Video, flickr, …
- im Seminar: aktuell geringe Nutzung
- Guido
Muster-Elemente einer Hausordnung
Wir verfassen diskursiv und kollaborativ gemeinsam eine Hausordnung.
Dabei werden wir feststellen müssen, dass es die Hausordnung nicht geben kann, sondern ein Workshop eine andere Hausordnung braucht als ein Kongress. Deswegen tragen wir nur einzelne Elemente zusammen, die denkbar sind und diskutieren, wann das wie sinnvoll ist und wann nicht.
Fragmente für Situationen:
- Es werden keine Fotos online veröffentlicht, auf der Personen identifizierbar sind.
- Es werden keine Zitate gepostet, auch nicht ohne Nennung des Urhebers, wenn es nicht mit dem Zitierten abgesprochen ist.
- Es werden keine Personen mit Realname oder Twitternamen benannt.
- Es gilt folgender Hashtag … (Vielleicht fallen uns auch noch ein paar konstruktive Punkte ein, nicht nur Verbote?)
Fragmente für Prozedere:
- kategorischer imperativ, oder nicht? Damit können selbst Jugendliche einiges anfangen – gehört ja mittlerweile zum Grundwerkzeug. Das wäre dann eine klassische Aus- und Absprache im Plenum – Vertrauensbasis schaffen über die Projektidee und ihre Vervielfältigung
- Einsetzen eines Teams zur Ausarbeitung eines “Verhaltenskodex” – ist bei mir mal in einem binationalen Seminar (dt. – kan.) einfach aus dem Plenum heraus entstanden… das war natürlich ein pädagogischer Traum, aber es funktioniert – manchmal!
- “Abhahme” / Autorisierung: Bei großen Seminaren (internationalen Begenungen) beauftragen wir Blogger Teams, Vj’s mit der Spiegelung von Inhalten im Netz. Bild und Videomaterialien müssen dann kurz vor Online Stellung im Plenum gezeigt werden – die funktionieren dann am Ende wie eine Ethikkommission (hört sich blöde an, ist aber bisher sehr richtig gewesen).
- Seminarauswertung und Kommentare zu den einzelnen Arbeitsergebnissen werden in unseren Online-Redakteurseminaren zunächst auf einer geschlossenen CMS page abgegeben – nach einer Review wird dann entschieden, ob das ganze “geöffnet” wird, oder nicht.
- “Geschlossene Phase”: Es gibt Arbeitsphasen bei denen wir den Zugang bzw. die Veröffentlichung von Daten nicht erlauben. Z.B. bei Planspielen. Das ganze ist zu sensibel, um es sofort von allen veröffentlichen zu lassen!
Übergreifende Diskussion (im Anschluss):
- Braucht es neue Vereinbarungen, wer wann was über wen veröffentlicht?
- Wie verändert die neue Transparenz unsere Veranstaltungen selber?
- Verschwindet der Schutzraum, den gerade die politische Bildung für das gemeinsame Nachdenken benötigt?
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Dieser Artikel steht unter der CC-by-Lizenz (mehr dazu). Der Name des Autors/Rechteinhabers soll wie folgt genannt werden: CC-by-Lizenz, Autor: Jöran Muuß-Merholz für pb21.de. |